Rechtsprechung
   BVerfG, 10.08.1995 - 1 BvR 1644/94   

Spruchgruppen [Vorlage]

Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Bestimmung des gesetzlichen Richters bei überbesetzten Spruchkörpern

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Überbesetzung der Richterbank beim BFH

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verfassungswidrige Besetzung der Richterbank beim BFH

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verfassungswidrigkeit der Bestimmung der mitwirkenden Richter eines überbesetzten Senats durch den Vorsitzenden erst während des jeweiligen Verfahrens

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1995, 2703
  • ZIP 1995, 1446
  • MDR 1995, 2703
  • BB 1995, 1782
  • NVwZ 1995, 1197
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Wird zitiert von ... (10)  

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95  

    Plenumsbeschluß zur verfassungsrechtlichen Garantie des "gesetzlichen Richters"

    I. In dem beim Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts anhängigen Verfahren 1 BvR 1644/94 ist unter anderem darüber zu entscheiden, ob das dort angegriffene Urteil des II. Senats des Bundesfinanzhofs im Hinblick auf die Besetzung dieses Spruchkörpers auf einer Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG beruht.

    1. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts ist der Auffassung, daß diese Mitwirkungsregelung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht zu vereinbaren ist (vgl. NJW 1995, S. 2703).

    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in dem Verfahren 1 BvR 1644/94 beschlossen, beim Zweiten Senat gemäß § 48 Abs. 2 GOBVerfG anzufragen, ob dieser an der genannten Rechtsauffassung festhalte.

    Darauf hat der Erste Senat das Plenum des Bundesverfassungsgerichts angerufen (vgl. NJW 1995, S. 2703).

    Die im Verfahren 1 BvR 1644/94 vom Bundesministerium der Justiz namens der Bundesregierung unter Bezugnahme auf Äußerungen zu den Verfahren 2 BvR 287/92, 2 BvR 373/92 und 2 BvR 228/94 abgegebene Stellungnahme und die in den zuletzt genannten Verfahren eingeholten Stellungnahmen der obersten Gerichtshöfe des Bundes waren Gegenstand der Beratungen des Plenums.

  • BGH, 11.11.2003 - 5 StR 359/03  

    Besetzung einer großen Strafkammer mit drei Beisitzern außerhalb einer

    Die Überbesetzung stellt sich im Hinblick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht mehr als verfassungsrechtliches Problem dar (BVerfG NJW 1995, 2703, 2705).

    Im übrigen ist zu bedenken, daß die von der Revision in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht ohne weiteres auf die heutige Rechtslage übertragen werden können und deshalb auch in der Folgezeit vom Bundesverfassungsgericht selbst modifiziert wurden (BVerfG NJW 1995, 2703 ff. - Vorlagebeschluß des 1. Senats; BVerfGE 95, 322 ff. - Plenarbeschluß).

    Grundlage der früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts war die Annahme, daß in einem überbesetzten Spruchkörper die Auswahl der zur Entscheidung des konkreten Falls berufenen Richter die Garantie des gesetzlichen Richters berühre und - in Ermangelung spruchkörperinterner Mitwirkungspläne - schon der Überbesetzung als solcher im Hinblick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtliche Grenzen zu ziehen seien (BVerfG NJW 1995, 2703, 2705).

    Mit einem im voraus aufgestellten generellabstrakten Mitwirkungsplan, der mit der notwendigen Bestimmtheit die Heranziehung der einzelnen Richter zu den Verfahren festlegt, stellt sich aber die Überbesetzung im Hinblick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht mehr als verfassungsrechtliches Problem dar (BVerfG NJW 1995, 2703, 2705).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1997 - L 11 Ka 3/97  

    Vertragsarztrecht

    Ergänzend zu den Zuständigkeitsbestimmungen der Prozeßgesetze wird der "gesetzliche" Richter durch Geschäftsverteilungspläne präzisiert, die den genannten Anforderungen genügen, wenn die einzelne Sache "blindlings" aufgrund allgemeiner, vorab festgelegter Merkmale an den entscheidenden Richter gelangt (BVerfG vom 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95 -; BVerfG vom 10.08.1995 - 1 BvR 1644/94 - in NJW 1995, 2703 ff).

    Schutzzweck des Art. 101 Abs. 2 Satz 2 GG ist es, einer Manipulierung der Justiz vorzubeugen (BVerfG NJW 1995, 2703; vgl. oben).

    Dem ist vergleichbar, wenn es das Bundesverfassungsgericht als zulässig erachtet, daß der zuständige Richter nicht durch die Norm unmittelbar bestimmt sein muß, sondern anhand ihrer durch reine Rechtsanwendung bestimmbar wird, mithin anhand der Norm die Besetzung der Richterbank nachvollziehbar ist (BVerfG NJW 1995, 2703).

mehr
  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 54/95  

    Widerstreitende Steuerfestsetzungen bei geänderter Beurteilung der

    Zweck des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist es sicherzustellen, daß der den Einzelfall entscheidende Spruchkörper sowie der mit der Bearbeitung betraute Richter die gebotene Neutralität und Unparteilichkeit walten läßt (vgl. auch Beschluß der Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 5. Mai 1994 VGS 1-4/93, BGHZ 126, 63, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1994, 1735, und BVerfG-Vorlagebeschluß vom 10. August 1995 1 BvR 1644/94, NJW 1995, 2703 zu den Anforderungen an die Geschäftsverteilung in "überbesetzten" Senaten).
  • BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94  

    Erbschaftsbesteuerung

    Im Zusammenhang mit der Rüge des Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG hat der Senat das Plenum des Bundesverfassungsgerichts angerufen (vgl. NJW 1995, S. 2703).
  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 864/93  

    Kündigung eines Hochschullehrers nach Einigungsvertrag

    Willkür bezeichnet in diesem Zusammenhang die Freiheit von normativer Bindung (BVerfG Vorlagebeschluß vom 10. August 1995 - 1 BvR 1644/94 - NJW 1995, 2703).
  • BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 126/95  

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts

    Willkür bezeichnet in diesem Zusammenhang die Freiheit von normativer Bindung (BVerfG Vorlagebeschluß vom 10. August 1995 - 1 BvR 1644/94 - NJW 1995, 2703).
  • LAG München, 25.09.1998 - 11 Sa 1326/97  

    Nichtigkeitsklage wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts -

    Willkür bedeutet dem Bundesverfassungsgericht zufolge (BVerfG,NJW 1995, 2703 ) in diesem Zusammenhang Freiheit von normativer Bindung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2008 - 1 A 1703/07  
    vgl. nur Gummer, in: Zöller, a.a.O. GVG, Einl. Rn. 7 f.; für die Verwaltungsgerichtsbarkeit: Kronisch, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 1 Rn. 37; BVerfG, Vorlagebeschluss vom 10. August 1995 - 1 BvR 1644/94 -, NJW 1995, 2703, 2704, bestätigt im Plenumsbeschluss vom 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95 -, BVerfGE 95, 322, 325, 329 (zum Begriff des gesetzlichen Richters).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2002 - 1 A 5449/00  
    Es reicht vielmehr aus, wenn sonstige Verwaltungsanordnungen bzw. Dienstanweisungen sicherstellen, dass die neu eingehenden Sachen verwaltungsgemäß behandelt und "blindlings" - vgl. zu diesem Begriff BVerfG, Beschluss vom 8.4.1997 - 1 PBvU 1/95 - in dem Verfahren - 1 BvR 1644/94 -, BVerfGE 95, 322 = DVBl. 1997, 765 = NJW 1997, 1497 - an den abstrakt festgelegten Richter gelangen.
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